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Allgemeine Liefer- und Installationsbedingungen

1. Allgemeines
Soweit schriftlich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die nachfolgenden Liefer- und Montagebedingungen. Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn dies schriftlich erfolgt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Bruttopreise und Zahlungsbedingungen für den beschriebenen Leistungsumfang. Leistungen über den beschriebenen Umfang hinaus, berechnen
wir entsprechend unserer aktuellen Preise.

3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, einschließlich aller Nebenkosten bleibt die Anlage Eigentum der SolarTechnik Stuttgart. Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren einen verlängerten Eigentumsvorbehalt, wonach für den Fall, dass der Eigentumsvorbehalt insbesondere durch Verbindung (§ 946 i.V.m. § 93 BGB) erlöschen sollte, die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung an deren Stelle treten soll.

4. Liefertermine
Sofern Lieferfristen im Vertrag zugesagt wurden, erfolgt diese Zusage regelmäßig unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung. Sollte der Auftragnehmer danach unverschuldet seinerseits nicht rechtzeitig durch einen Lieferanten beliefert werden, wird dies unverzüglich dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftraggeber hat sodann das Recht, sich durch schriftliche Erklärung binnen dreier Werktage ab Zugang der betreffenden Information durch Erklärung des Rücktritts vom Vertrag zu lösen. Eventuell bereits geleistete Vorleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.

5. Installation
Die erforderlichen Wege und Räumlichkeiten im und um das Haus, sowie die Dachflächen sind vom Auftraggeber für die Installation gut zugänglich zu machen. Wir behalten uns vor, die Installation teilweise durch Dritte durchführen zu lassen. Dies gilt auch für die im Rahmen der Gewährleistung anfallenden Tätigkeiten.

6. Altgeräte, Bauschutt, Müll, Verpackungen
Soweit nichts anderes vereinbart, werden die durch die Installation auszutauschenden Altgeräte, der anfallende Bauschutt sowie der Müll und die Verpackungen für den Auftraggeber kostenlos entsorgt.

7. Abnahme
Der Auftraggeber bestätigt die Abnahme durch Unterschrift auf dem Prüfbericht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bedingungen.

8. Gewährleistung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.

9. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser allgemeinen Liefer- und Installationsbedingungen unwirksam sein oder werden,so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll vielmehr eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung treten, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

 

 


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SolarTechnik Stuttgart, Furtwänglerstr. 21, 70195 Stuttgart, Tel.: 0711 / 220 84 64, Fax 0711 / 220 85 25, info@solartechnik-stuttgart.de
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