Allgemeine Liefer- und Installationsbedingungen
1. Allgemeines
Soweit schriftlich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen
wurden, gelten die nachfolgenden Liefer- und Montagebedingungen.
Für den Leistungsumfang ist die Auftragsbestätigung
maßgebend. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert,
wenn dies schriftlich erfolgt.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Bruttopreise
und Zahlungsbedingungen für den beschriebenen Leistungsumfang.
Leistungen
über den beschriebenen Umfang hinaus, berechnen
wir entsprechend unserer aktuellen Preise.
3. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung des gesamten Kaufpreises, einschließlich
aller Nebenkosten bleibt die Anlage Eigentum der SolarTechnik Stuttgart.
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren einen verlängerten
Eigentumsvorbehalt, wonach für den Fall, dass der Eigentumsvorbehalt
insbesondere durch Verbindung (§ 946 i.V.m. § 93 BGB) erlöschen
sollte, die neue Sache oder die daraus entstehende Forderung an deren
Stelle treten soll.
4. Liefertermine
Sofern Lieferfristen im Vertrag zugesagt wurden, erfolgt diese Zusage
regelmäßig unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung.
Sollte der Auftragnehmer danach unverschuldet seinerseits nicht
rechtzeitig durch einen Lieferanten beliefert werden, wird dies
unverzüglich dem Auftraggeber bekannt gegeben. Der Auftraggeber
hat sodann das Recht, sich durch schriftliche Erklärung binnen
dreier Werktage ab Zugang der betreffenden Information durch Erklärung
des Rücktritts vom Vertrag zu lösen. Eventuell bereits
geleistete Vorleistungen werden unverzüglich zurückerstattet.
5. Installation
Die erforderlichen Wege und Räumlichkeiten im und um das Haus,
sowie die Dachflächen sind vom Auftraggeber für die Installation
gut zugänglich zu machen. Wir behalten uns vor, die Installation
teilweise durch Dritte durchführen zu lassen. Dies gilt auch
für die im Rahmen der Gewährleistung anfallenden Tätigkeiten.
6. Altgeräte, Bauschutt, Müll, Verpackungen
Soweit nichts anderes vereinbart, werden die durch die Installation
auszutauschenden Altgeräte, der anfallende Bauschutt sowie
der Müll und die Verpackungen für den Auftraggeber kostenlos
entsorgt.
7. Abnahme
Der Auftraggeber bestätigt die Abnahme durch Unterschrift auf
dem Prüfbericht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bedingungen.
8. Gewährleistung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser allgemeinen Liefer- und Installationsbedingungen
unwirksam sein oder werden,so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen
Regelung soll vielmehr eine rechtlich zulässige und wirksame
Bestimmung treten, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten
kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.
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