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Förderung

(Stand Januar 2009, ohne Gewähr)

Solarstrom und Solarwärme werden durch Bundesgesetz gefördert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen durch die Netzbetreiber.

Die Vergütung wird vom Netzbetreiber ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage bezahlt.
Sie erfolgt für die (restliche) Zeit des Jahres der Inbetriebnahme und danach für weitere 20 Jahre.

Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nicht nur nach dem Jahr der Inbetriebnahme, sondern auch nach dem Anlagentyp, und ist degressiv geregelt. D. h., die Vergütung sinkt in 2009 und 2010 um 8%.

Danach gelten ab 1.1.2009 die nachstehenden Vergütungssätze für die Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Stromnetz.

1. PV-Anlagen an oder auf Gebäuden oder auf einer Lärmschutzwand:

Leistung bis 30 kWp 43,01 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
Leistung von 30 bis 100 kWp 40,91 Cent pro Kilowattstunde
Leistung von mehr als 100 kWp 39,58 Cent pro Kilowattstunde
(Für Anlagen größer 100 kWp müssen z.T. besondere baurechtliche Voraussetzungen erfüllt sein)

2. PV-Anlagen auf Freiflächen und sonstigen Anlagen

31,94 Cent pro kWh

Einspeiseverträge werden mit dem örtlichen Energieversorger abgeschlossen.
Die Antragstellung erfolgt über einen zugelassenen Elektrofachbetrieb.
Vorweg muss die technische Machbarkeit geklärt werden.

Im übrigen vergütet das Finanzamt die Mehrwertsteuer auf Antrag zurück !

Den aktuellsten Stand finden Sie hier:

www.bafa.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Zuständig für Anträge und Zuschüsse ist das "bafa":

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433-435
Frankfurter Strasse 29-35
65760 Eschborn

Service Telefon: 06196 908-625
Fax: 06196 908-800

Auch die Bundesländer und Kommunen sowie die Europäischen Union
haben Förderprogramme für den Einsatz von Sonnenenergie.


Weitere Informationen über Solar-Förderprogramme erhalten Sie hier:

www.kfw-foerderbank.de
KfW-Bankengruppe des Bundes und der Länder

www.bmu.de
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

www.bafa.de
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

www.solarwirtschaft.de
Bundesverband Solarwirtschaft

www.solarfoerderung.de
KfW und Bundesverband

www.energiefoerderung.info
gemeinnütziges Fachinformationszentrum Karlsruhe

www.umweltbank.de
privatrechtliche AG mit ökologischer Geschäftsausrichtung

 

Solarthermie
(Stand März 2006)

Solar-Kollektoren zur Heiz- und Brauwassererwärmung werden nach den "Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen erneuerbarer Energien vom 13.12. 2003 bezuschusst.

Aufgrund der hohen Zahl von Förderanträgen waren 2005 die Mittel aus diesem Programm bereits im Oktober ausgeschöpft. Auch Antragsteller, die im vergangenen Jahr deswegen keine Zusage mehr erhalten haben, können nun doch noch – ebenso wie Antragsteller aus diesem Jahr – eine Förderung erhalten.

Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Antragstellungen werden die (unten aufgeführten) Fördersätze in diesem Bereich allerdings um 20 % abgesenkt. Dadurch soll erreicht werden, dass eine erheblich größere Zahl von Anlagen als in den Vorjahren gefördert werden kann.

Nach den aktuellen Förderrichtlinien werden neue Förderzusagen vom BAFA in der Reihenfolge des Antragseingangs erteilt. Die neuen Fördersätze gelten für alle noch nicht beschiedenen Förderanträge.

Die bisherige Förderung im Überblick:

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige sowie kleine und mittlere Unternehmen nach der Definition der EG (Amtsblatt EU 2003 Nr. L 124/S. 36ff.). Ferner Kommunen, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine, die entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks sind, auf dem die Anlage errichtet werden soll.

Nicht antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen die nicht die Definition
der EG erfüllen.

Antragsberechtigt sind auch Unternehmen bei denen 25% oder mehr des Kapitals oder der Stimmrechte direkt oder indirekt von öffentlichen Stellen oder Körper-schaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden, es sei denn, die Anteilseigner sind Gebietskörperschaften mit einem Jahreshaushalt
von weniger als 10 Mio. € und weniger als 5 000 Einwohnern.

Die Projektförderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Vorhaben (Erstinstallation oder Erweiterung), dem Verwendungszweck der Anlage und dem Antragsteller.

Erstinstallation:
a) Für Solarkollektor-Anlagen zur Warmwasserbereitung und/oder zur Bereitstellung von Prozesswärme (bis zu einer Bruttokollektorfläche von 200 qm) beträgt der Fördersatz für alle Kollektortypen je angefangenem qm 105 €. Für jeden darüber hinausgehenden qm beträgt der Zuschuss 60 €.

b) Bei Errichtung von Anlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung beträgt der Zuschuss 135 €/qm, sofern eine Mindestkollektorfläche von 10 qm bei Flach-Kollektoren oder 8 qm bei Vakuumröhren-Kollektoren errichtet und ein Pufferspeicher für die Heizung verwendet wird (in der Regel 50 Liter/qm bei Flach-Kollektoren und 60 Liter/qm bei Röhren-Kollektoren).

Bei Nichteinhaltung der genannten Kollektorflächen beträgt der Zuschuss 105 €/qm,es seit denn es wird nachgewiesen, dass der solare Deckungsanteil am Jahres-heizwärmebedarf des Gebäudes min. 20 % beträgt.

Erweiterung bestehender Anlagen:
Der Zuschuss beträgt für alle Antragsteller 60 € je angefangenem qm zusätzlich installierter Kollektorfläche. Dies ist unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage und deren Verwendungszweck.

Anlagen für Schwimmbäder: Die Förderung beträgt 80 % der vorgenannten Sätze.

Generell können Solarkollektoranlagen nur dann gefördert werden, wenn der jährliche Ertrag mindestens 525 kWh/qm bei einem solaren Deckungsanteil von 40 % beträgt und die Sonnenkollektoren die Kriterien des Umweltzeichens RAL-ZU 73 (Stand 2004) -Blauer Engel- erfüllen.

Mail an SolarTechnik Stuttgart

SolarTechnik Stuttgart, Furtwänglerstr. 21, 70195 Stuttgart, Tel.: 0711 / 220 84 64, Fax 0711 / 220 85 25, info@solartechnik-stuttgart.de
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